Notariat
Unsere Leistungen auf dem Gebiet des Notariats
Zu unseren Kernaufgaben im Bereich des Notariats zählen z.B.
- Kaufverträge über Immobilien
- Übergabeverträge („Schenkungen“)
- Grundschulden und sonstige Grunddienstbarkeiten
- Bauträgerverträge
- Teilungserklärungen
- Unternehmensgründungen
- Unternehmenstransaktionen und -umstrukturierungen
- Unternehmensnachfolgeplanung
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Eheverträge
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Testamente und Erbverträge
- Adoptionen
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Beglaubigungen
- u.v.m.
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Ihr Team für Notariat
Ihre Notarinnen & Notare in Braunschweig
Unsere Aufgaben als Notarinnen und Notare sind vielfältig. Wir sind – anders als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte -, gerade nicht Vertreter einer Partei, sondern Träger eines öffentlichen Amtes und bieten eine unabhängige und unparteiliche Betreuung der Beteiligten. Wir sind in Niedersachsen durch eine notarielle Fachprüfung besonders qualifizierte Juristinnen und Juristen und erhalten uns unsere fachliche und soziale Qualifikation durch stete Fortbildungen. Wir unterstehen der Dienstaufsicht der Präsidenten oder des Präsidenten des Landgerichts und des Oberlandesgerichts, die unsere Amtsführung regelmäßig überprüfen.
Durch unsere Urkundsgestaltung wird unter Berücksichtigung der Einhaltung notwendiger Formalien für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden gesorgt. Besonderes Augenmerk wird darauf gerichtet, dass verschiedene – auch widerstreitende Interessen – in einer angemessenen und ausgewogenen Vertragsgestaltung geregelt werden.
Wir bereiten daher insbesondere im Bereich des Grundstücks,- Gesellschafts-, Familien- und Erbrechts entsprechende Verträge und Erklärungen vor, welche dann beurkundet oder beglaubigt werden. Die umfassende Erforschung des Willens der Beteiligten ist dabei unsere zentrale Aufgabe.
Ebenso wichtig wie äußerste Genauigkeit und fundiertes Wissen ist dabei unser Verständnis für Ihre Anliegen, Sorgen und Nöte. Der Schutz unerfahrener Personen steht stets im Mittelpunkt. Die notarielle Verschwiegenheitspflicht gehört zur Grundlage unserer Amtsführung, so dass Sie auch Vertrauliches offen mit uns besprechen können. Notarielle Urkunden sind regelmäßig auch Vollstreckungstitel, aus denen die Zwangsvollstreckung wie aus einem gerichtlichen Urteil möglich ist.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Sprechen Sie uns gerne an.