Baurecht und Architektenrecht
Unsere Leistungen auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts
Allgemeine Leistungen im Baurecht für alle baubeteiligten Parteien
- Umfassende Rechtsberatung – bereits vor Vertragsschluss und in jeder zeitlichen Bauphase
- Gestaltung und Erstellung von Bauverträgen
- Prüfung von Bauverträgen
- Aufklärung über vertragliche Risiken
- Baubegleitende Rechtsbetreuung
- Außergerichtliche und prozessuale Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche
Durchsetzung von Forderungen & Ansprüchen
- Abwehr unberechtigter Ansprüche anderer Baubeteiligter
- Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche (z. B. Vergütungsansprüche, Mangelgewährleistungsansprüche)
- Mitwirkung an tragfähigen Einigungen
- Führung von selbstständigen Beweisverfahren und Bauprozessen
Vertretung privater Bauherren gegenüber Architekten
- Unterstützung bei haftungsauslösenden Fehlern der Architektenleistung
- Ermittlung der Architektenfehler und Beratung über deren Folgen
- Gerichtliche und/oder außergerichtliche Durchsetzung hieraus resultierender Ansprüche
Vertretung von Architekten
- Beratung und Vertretung bei ungerechtfertigten Inanspruchnahmen aufgrund möglicher Architektenfehler
- Vertretung bei unberechtigter Verweigerung der Erfüllung von Honoraransprüchen
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Ihr Team für Baurecht und Architektenrecht
Ihre Anwältinnen & Anwälte für Baurecht in Braunschweig
Zu den Kernkompetenzen der Kanzlei STK gehört das Baurecht sowie das Architektenrecht. Wir verfügen über hierauf spezialisierte Anwälte und einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht mit langjähriger Erfahrung.
Durch eine optimale Gestaltung von Bauverträgen und Bauvorhaben ermöglichen wir bereits im Vorfeld die Minimierung rechtlicher Risiken und möglicher Streitfälle. Dazu beraten wir private Bauherren, Bauunternehmen und Architekten ausführlich und sorgen für eine reibungslose Vertragsgestaltung.
Dennoch sind in der Bauwirtschaft Auseinandersetzungen nicht immer auszuschließen. In diesen Situationen beraten wir Sie ausführlich, vertreten Ihre Ansprüche und setzen diese durch. Neben der Erzielung bestenfalls einvernehmlicher Einigungen unter den Parteien vertreten wir Sie auch vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten bundesweit.
Und auch im öffentlichen Baurecht stehen wir an Ihrer Seite: Wenn es darum geht, Ihre Forderungen und Ansprüche gegenüber Behörden wie dem Bauamt oder dem Bauordnungsamt durchzusetzen, beraten wir Sie ausführlich und vertreten Ihre Ansprüche. Und auch bei der Abwehr behördlicher Forderungen – z. B. bei vermeintlichen Verstößen gegen Bauvorschriften – stehen wir an Ihrer Seite.
Sie suchen einen Fachanwalt für privates Bau- und Architektenrecht in Braunschweig oder einen spezialisierten Rechtsanwalt für das öffentliche Baurecht, um für Ihr baurechtliches Anliegen eine Lösung zu finden? Dann sind wir gerne für Sie da.
Sprechen Sie uns gerne an.